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Landwirtschaftskammer muss Verbleib von Hühnerkot und Gärresten offenlegen

Erfolgreiche BUND-Klagen für mehr Grundwasserschutz
Landwirtschaftskammer muss Verbleib von Hühnerkot und Gärresten offenlegen
„Der BUND hat zwei wichtige Urteile zum Schutz unseres Grund- und Trinkwassers erstritten. Sie werden erhebliche Konsequenzen für Niedersachsen und darüber hinaus haben. Das Gericht hat dabei unsere Rechtsauffassung bestätigt und deutlich gemacht, dass der Zugang zu Umweltinformationen einen sehr hohen Stellenwert
hat.“ So Manfred Radtke, Vorsitzender der BUND-Ortsgruppe Rotenburg zu den Urteilen, die nunmehr schriftlich vorliegen.
In beiden Verfahren hat das Verwaltungsgericht Stade die Niedersächsische Landwirtschaftskammer verpflichtet, dem BUND-Landesverband als Kläger die sogenannten Qualifizierten Flächennachweise  (QFN) zu übersenden. Der BUND wertet die Urteile als Bestätigung im Kampf gegen die Überdüngung von Boden und Grundwasser durch die industrielle Landwirtschaft und das Recht auf Umweltinformationen. Dazu Michael Hettwer, Sprecher des Landesnetzwerks Niedersachsen:" Es ist schon mehr als bedenklch, dass man eine öffentlich-rechtliche Institution wie die LWK per Gerichtsbeschluss an die Einhaltung einschlägiger

Gesetze zwingen muss. Hier zeigt sich mal wieder, wie eng die LWK mit der Agrarindustrielobby verwoben ist. Denn die Veröffentlichung über den Verbleib wird so manche Genehmigung von Mastfabriken und Biogasanlagen u.U. (auch rückwirkend?) erschweren bzw. sogar unmöglich machen. Und dass dies u.a.  im Interesse der Qualität unseres Grundwassers ist, wird ja wohl niemand mehr ernstlich bestreiten." (Landesnetzwerk Niedersachsen)