Google


Einwände gegen Landschaftsplan

Bürgerinitiative erhebt Einwände gegen den Landschaftsplanentwurf

In einem Schreiben an den Landrat des Kreises Coesfeld macht die Bürgerinitiative zur Werterhaltung der Region Billerbeck fristgerecht ihre Bedenken gegen den Entwurf des Landschaftsplans Baumberge-Nord deutlich. Bis zum 26. 9. ist dieser noch öffentlich ausgelegt, damit Bürger ihre Bedenken anmelden können.

Nach Auffassung der BIB sind die geplanten Regelungen zu den Landschaftsschutzgebieten mit den Anforderungen des Landschaftsschutzgesetzes NRW bzw. dem § 26 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht vereinbar. Mit dem vorliegenden Entwurf werden alle landwirtschaftlich privilegierten Betriebe -egal welcher Größe und Gestalt- von dem zum Landschaftsschutz dienenden Verboten ausgenommen. Gewerbliche Betriebe unterhalb der UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) -Schwellenwerte werden ohnehin als Ausnahme anerkannt, wenn eine Bepflanzung im Umfeld erfolgt.

Die Bürgerinitiative Billerbeck, die sich insbesondere gegen die steigende Anzahl von Betrieben der Massentierhaltung einsetzt, sieht mit einem Umsetzen des Landschaftsplanentwurfes dieser negativen Entwicklung im Münsterland Tür und Tor geöffnet. Der Landschaftsplan, so, wie er jetzt vorliegt, berücksichtigt einseitig die Interessen der Landwirtschaft. Der Begriff „Landschaftsschutzgebiet“ wird nach Ansicht der BI damit zur Farce, vorhandene Schutzregelungen ausgehöhlt. Der Schutz von Mensch und Natur bleibt auf der Strecke. Das eigentlich formulierte Ziel eines Landschaftsplanes, nämlich „Natur und Landschaft in dem jeweiligen Plangebiet zu erhalten und zu entwickeln“ wird somit nach Auffassung der BÜRGERINITIATIVE FÜR DIE WERTERHALTUNG DER REGION (BIB) verfehlt.  

Das Schreiben an den Landrat Coesfeld, das in Durchschrift auch an das Landesministerium für Umweltschutz, die Bezirksregierung Münster und die Stadt Billerbeck übersandt wurde, ist hier nachzulesen: Landschaftsplan BaumbergeNord und StellungnahmeLandschaftsplan