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Neues Tierschutzgesetz

Tierschutzgesetz schützt vor allem Agrarlobby

Bei der Anhörung zur Novellierung des Tierschutzgesetzes im Ausschuss für Ernährung,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages wurden Mitte Oktober die von Ministerin Aigner angekündigten Veränderungen zum Teil zurück genommen. Selbst kleine Verbesserungsansätze, wie das Verbot des Heißbrandes bei Pferden, wurden wieder in Frage gestellt. Wieder einmal folgt die Koalition aus CDU/CSU / FDP nicht den Vorschlägen der eigenen Ministerin, sondern denen der Agrarlobby. Sowohl die Beibehaltung des Schenkelbrands bei Pferden als auch die Verschiebung des Verbots betäubungsloser Ferkelkastration auf 2018 hat der Bauernverband diktiert.
Nicht nur vom Bundesverband Tierschutz, sondern auch von Friedrich Ostendorff (Grüne) werden diese Veränderungen deshalb scharf kritisiert. Die Kritik richtet sich vor allem gegen unzureichende Regelungen bei den Tierversuchen, Regelungen zur Haltung landwirtschaftlicher Tiere und zum Thema Qualzuchten.

Im Bereich der Qualzuchten bleibt der Gesetzentwurf ungenau. Statt klare Kriterien zu benennen, ab welchen Merkmalen ein Tier als Qualzucht einzustufen ist, bleibt der § 11 b in seiner Formulierung unpräzise.

Wir denken: Die betäubungslose Ferkelkastration ist eine anachronistische Tierquälerei, die allein den Wirtschaftsinteressen der Schweineindustrie dient. Wir brauchen ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen auch verdient!